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Beratungsleistungen

Am häufigsten kommt Compliance im Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und beim Datenschutz zum Tragen.

Das Schwergewicht des Beratungsspektrums liegt auf folgenden Themen:

Im Mittelpunkt der Beratungsleistungen steht die Entwicklung und Implementierung einer an die Bedürfnisse des individuellen mittelständischen Betriebs angepassten Compliance-Organisation, wobei das angemessene Verhältnis von Nutzen und Aufwand berücksichtigt wird.

Ausgehend von einer Analyse der Rechtsrisiken werden die auf das Profil des konkreten Unternehmens und seiner Branche zugeschnittenen Compliance-Maßnahmen gemeinsam mit den Führungskräften und Fachabteilungen entwickelt und in die Geschäftsprozesse implementiert, ohne die operativen Aktivitäten zu behindern.

Soweit im Unternehmen bereits Compliance-Maßnahmen eingeführt sind, dient die Beratung der Evaluierung und Optimierung der vorhandenen Richtlinien sowie insgesamt der Weiterentwicklung des Compliance-Programms im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen und die Verschärfung der Rechtsprechung.

Zu einem umfassenden Compliance-Programm zählen Schulung und Kommunikation sowie die Einrichtung eines Meldewegs für Hinweisgeber.

Ein weiteres Schwergewicht des Beratungsspektrums liegt auf der präventiven Identifikation von korruptionsgefährdeten Schwachstellen sowie der strafrechtlichen Bewertung von möglichen Compliance-Verstößen und der Unterstützung bei der internen Aufklärung von Verdachtsfällen.

Hierzu zählt auch die Abklärung und Koordination einer möglichen Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden unter Beachtung der berechtigten Unternehmensinteressen.


Compliance-Vertrauensanwalt / Ombudsperson

Die Einrichtung der Funktion eines externen Compliance-Vertrauensanwalts als Ombudsperson ergänzt das professionelle Compliance-Programm des Unternehmens. Der Vertrauensanwalt steht den Unternehmensangehörigen für alle Fragen in Compliance-Angelegenheiten kostenlos zur Verfügung und nimmt Hinweise auf mögliche Regelverstöße unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen.


Branchenverbände

Für eine flächendeckende Durchsetzung von Compliance im Mittelstand bieten sich die Wirtschaftsverbände der Branchen an.

Als weiterer Schwerpunkt der Beratungsleistungen werden daher mit dem jeweiligen Branchenverband die auf die typischen Risiken seiner Mitglieder zugeschnittenen Grundelemente eines Compliance-Programms entwickelt. Der Verband stellt diese Grundelemente seinen Mitgliedern als Blaupause zur Verfügung und unterstützt sie bei der Implementierung im Unternehmen. Tausenden kleineren und größeren Betrieben wird auf diese Weise der kostengünstige Einstieg in ein effektives Compliance-Programm nach einheitlichem und damit vergleichbarem Standard ermöglicht.

Die Verbände bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus die notwendige Compliance-Schulung an sowie den Anschluss an eine zentrale, Internet gestützte Hotline für Hinweisgeber. Es empfiehlt sich ferner die Mandatierung eines externen Anwalts als Verbands-Ombudsmann, der allen Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Mit der optionalen Auditierung der erfolgreichen Umsetzung des Programms wird ein zukunftsfester Weg der freiwilligen Selbstregulierung beschritten

Wolfgang J. Schaupensteiner
Rechtsanwalt

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