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Mandanten

Zu den Mandanten zählen Wirtschafts- und Sportverbände ebenso wie mittelständische Unternehmen insbesondere aus dem Bereich des Anlagenbaus mit nationalen und internationalen Geschäftsfeldern.

Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt hierbei auf der Entwicklung von Compliance Management Systemen, die auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnittenen sind. Dies schließt die Erarbeitung eines Ethik-Kodex mit diversen Verhaltensrichtlinien, den Aufbau eines Hinweissystems und einer angemessenen Compliance-Organisation ein.

Mit der Präsentation der auf die Bedürfnisse des konkreten Unternehmens angepassten Schulungsszenarien geht es darum, die Mitarbeiter und Führungskräfte mit den Anforderungen von Compliance vertraut zu machen.

Gegenstand der Beratungen sind darüber hinaus die rechtliche Bewertung von Compliance-Risiken bei der Akquisition neuer Kunden, der Pflege von Geschäftsbeziehungen sowie die Abgrenzung der "Do‘s and Dont‘s" im Verhältnis zu den Wettbewerbern.

Bei der Unterstützung von internen Untersuchungen von Verdachtsfällen und der häufig damit einhergehenden Evaluierung der internen Compliance-Kontrollen werden Wissen und Erfahrung aus der jahrelangen Befassung mit der Compliance-Problematik beratend zur Verfügung gestellt. Entsprechend den Anforderungen des Mandats werden zusätzliche Kapazitäten oder spezifische Fachkenntnisse durch weitere Rechtsanwälte oder andere Spezialisten herangezogen.

Compliance und Unternehmenserfolg sind die Kehrseiten einer Medaille. Die Glaubwürdigkeit einer effizienten Compliance-Organisation stärkt die Reputation des Unternehmens. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich daher auch auf eine geeignete Kommunikation der Compliance-Grundsätze auf der Homepage des Unternehmens.

Wolfgang J. Schaupensteiner
Rechtsanwalt

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